Unser Architekturbüro ist spezialisiert auf modernen und funktionalen Wohnungsbau – vom Einfamilienhaus über Mehrfamilienhäuser bis hin zu größeren Wohnanlagen. Wir begleiten Bauvorhaben ganzheitlich durch alle Leistungsphasen nach HOAI: von der Grundlagenermittlung, über Entwurf und Genehmigungsplanung, bis hin zu Ausführungsplanung, Bauüberwachung und Kostenmanagement.
Diese kontinuierliche Betreuung gewährleistet Planungssicherheit, Termintreue und eine hohe Qualität in allen Projektphasen.
Neben dem Wohnungsbau sind wir auch stark im Gewerbebau und bei öffentlichen Bauaufgaben engagiert. Dazu zählen z. B. Bürogebäude, Produktionsstätten, aber auch Gemeindezentren, Kultur- und Bildungsbauten. Unsere Architektur vereint dabei Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und gestalterische Klarheit – immer angepasst an den jeweiligen Nutzungskontext.
Im Zentrum unserer Arbeit steht der intensive Dialog mit Bauherrinnen und Bauherren, um maßgeschneiderte Lösungen für jede Bauaufgabe zu entwickeln.
Ein besonderer Fokus liegt auf barrierefreiem Bauen, dem Einsatz nachhaltiger Materialien sowie der Integration energieeffizienter Gebäudetechnik – für zukunftsfähige Bauwerke mit hoher Nutzungs- und Lebensqualität.
Die maßliche Bestandsaufnahme kann entweder eine vollständige Neuaufnahme der vorhandenen Bausubstanz sein oder die Kontrolle und Überprüfung bereits vorhandener Pläne umfassen.
Im letzteren Fall prüfen wir, ob die vorliegenden Pläne den aktuellen Stand der Dokumentation mit allen nachträglichen Änderungen widerspiegeln oder ob sie veraltet und für die Planung nicht mehr ausreichend sind.
Unsere Erfahrung zeigt, dass bestehende Pläne oft unvollständig oder fehlerhaft sind – daher ist bei deren Verwendung Vorsicht geboten.
Vor einer neuen Bestandsaufnahme recherchieren wir sorgfältig, ob aktuelle Pläne verfügbar sind, die als Grundlage für eine exakte und effiziente Vermessung dienen können.
Ziel der Projektentwicklung ist es, eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Realisierbarkeit Ihres Bauvorhabens zu schaffen. Basierend auf ausführlichen Gesprächen mit der Bauherrschaft wird ein detailliertes Raumprogramm sowie ein Anforderungsprofil erstellt.
Darauf aufbauend entstehen erste Skizzen, Entwürfe und eine erste Kostenschätzung für das Bauprojekt.
Neben einer umfassenden Kostenkontrolle und Terminsicherheit legen wir besonderen Wert auf eine kostenbewusste Planung sowie eine funktionale, ausdrucksstarke und nachhaltige Architektur.
Durch enge Zusammenarbeit mit Fachingenieuren und der Bauherrschaft entwickeln wir innovative, maßgeschneiderte Lösungen, die Ihren Anforderungen gerecht werden.
Auf Basis der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) bieten wir umfassende Leistungen in allen Leistungsphasen des Bauprozesses an.
Wir beraten bei der Ermittlung der Grundlagen, erstellen Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungspläne und begleiten Ihr Bauvorhaben fachkundig bis zur Fertigstellung und Übergabe an die Bauherrschaft.
Die Honorare werden gemäß HOAI berechnet, basierend auf den anrechenbaren Baukosten. Diese umfassen die Baukosten für das Gebäude einschließlich Installationen, nicht jedoch Grundstückskosten, Erschließung, Außenanlagen oder Einrichtungsgegenstände.
Zur Realisierung eines Bauvorhabens werden die einzelnen Planungsabschnitte der Gesamtleistung in 9 Leistungsphasen aufgeteilt.
Mit einer Bauvoranfrage lässt sich bereits vor der eigentlichen Beantragung der Baugenehmigung klären, ob Ihr Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist und mit dem geltenden Baurecht sowie Bebauungsplänen vereinbar ist.
Ein positiver Vorbescheid stellt keine Baugenehmigung dar, bietet der Bauherrschaft jedoch mehr Planungssicherheit und minimiert Risiken im weiteren Bauprozess.
Insbesondere bei Neubauprojekten empfiehlt sich die Beratung durch einen erfahrenen Architekten, der mit den rechtlichen Anforderungen und dem Baurecht vertraut ist.
Besteht im Vorfeld der Antragstellung der Verdacht, dass die Bauaufsichtsbehörde eine Baugenehmigung ablehnen könnte, ist die Bauvoranfrage ein sinnvoller Schritt.
Für die Bauvoranfrage werden folgende Unterlagen benötigt:
Ausgefüllte Antragsformulare mit Unterschriften des Entwurfsverfassers und der Bauherrschaft
Flurkarte
Baubeschreibung auf amtlichem Vordruck
Detaillierter Fragenkatalog zum Bauvorhaben
Bauzeichnungen (Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
Nutzungsbeschreibung bei gewerblichen Bauvorhaben
Entwässerungs- und Wasserversorgungspläne
Fotos des Grundstücks
Kopien möglicher Baulasten
Abweichungsanträge bei Ausnahmen vom Bebauungsplan
Nachweis des Brutto-Rauminhalts gemäß DIN 277
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine Baumaßnahme auch eine
Genehmigung erfordert. Es sind die Regelungen der BauO NRW, wie z. B.Abstandsflächen und Brandschutz, einzuhalten. Die häufigsten Fragen dazu beantwortet die Bauaufsicht Wuppertal hier.
Die Baugenehmigung ist die Erlaubnis der Bauaufsichtsbehörde, dass Sie so bauen können wie beantragt und von einem Architekten oder Ingenieur in den Bauvorlagen beschrieben. Die Baugenehmigung enthält die behördliche Feststellung, dass dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Der Bauantrag wird zusammen mit anderen erforderlichen Unterlagen, wie z. B. den Bauantragszeichnungen, der Baubeschreibung und der Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277, bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht.
Bei einer Neubauplanung muss zusätzlich ein Vermessungsingenieur zur Erstellung eines Lageplans und ein Bauingenieur zu Sicherstellung der Standsicherheit hinzugezogen werden.
Für den Bauantrag werden u.a. folgende Bauantragsformulare benötigt:
Formal betrachtet ist ein Bauantrag auf Nutzungsänderung wie ein Antrag auf Baugenehmigung, ohne den Bau neuer, genehmigungspflichtiger oder baulicher Anlagen. Sollen jedoch bauliche Veränderungen hinzukommen, wir ein vollständiger Bauantrag inkl. der Nutzungsänderung notwendig.
Wenn Ihre geplante Nutzung von der bisher für Ihr Gebäude vorgesehene Nutzung abweicht, benötigen Sie eine bauaufsichtliche Genehmigung für eine Nutzungsäderung. Die Einsicht in die Baugenehmigung ist erforderlich um abzuklären was genau genehmigt wurde. Hier ist beschrieben, ob das Gebäude für Wohn- oder Gewerbezwecke genehmigt wurde. Eine Nutzungsänderung ist erforderlich, wenn Sie zum Beispiel
Unsere Leistungen umfassen die umfassende Objektplanung sowie die Architekturleistung für alle Bauwerke im Hochbau – von privaten Wohngebäuden bis hin zu gewerblichen und öffentlichen Bauprojekten.
Wir planen und realisieren:
Wohnungsbau – privat und gewerblich
Ein- und Mehrfamilienhäuser
Bauen im Bestand und Objektsanierung
Gewerbe- und Hallenbau
Büro- und Verwaltungsgebäude
Arztpraxen und medizinische Einrichtungen
Schulgebäude und Bildungseinrichtungen
Sporthallen
Gemeindezentren und öffentliche Einrichtungen
Mit langjähriger Erfahrung und einem interdisziplinären Team sorgen wir für nachhaltige, funktionale und ästhetisch ansprechende Bauprojekte, die den Anforderungen unserer Bauherrschaft gerecht werden.
Bei gestalterischen Fragen und dem Ziel einer hohen Qualität nach einer Sanierung ist ein kompetenter Berater unverzichtbar – idealerweise ein erfahrener Architekt, der als Bindeglied zwischen Behörden und Bauherrschaft agiert.
Viele Sanierungsmaßnahmen, egal ob im Wohnungsbau, Gewerbe oder öffentlichen Gebäuden, erfordern Anträge, die nur von bauvorlagenberechtigten Personen gestellt werden dürfen. Besonders bei Umbauten mit statischen Veränderungen ist es ratsam, einen Architekten hinzuzuziehen, der Bestandsaufnahmen durchführt und maßgeschneiderte Entwürfe erstellt.
Auch wenn keine Genehmigungspflicht besteht, ist die Zusammenarbeit mit einem fachkundigen Planer sinnvoll: Er kennt aktuelle Vorschriften, nutzt modernste Technik und übernimmt wichtige Aufgaben wie Koordination, Bauüberwachung und Dokumentation.
Unser Fokus liegt auf intelligenter Planung, authentischer Umsetzung und einer effizienten Realisierung Ihres Sanierungsprojekts – ganz gleich ob Wohn-, Gewerbe- oder öffentliche Bauprojekte.
Durch unser umfangreiches Netzwerk aus erfahrenen Dienstleistern und Handwerkern stellen wir sicher, dass stets das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für Sie erreicht wird.
Abgeschlossenheitsbescheinigungen sind für Gebäude erforderlich, die aus einzelnen Eigentumseinheiten bestehen – sei es Wohnungen, Gewerbeeinheiten oder sonstige Nutzungen. Sie werden benötigt, wenn Sie in einem selbst genutzten oder vermieteten Mehrparteiengebäude einzelne Einheiten verkaufen oder rechtlich trennen möchten.
Der Antrag auf Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung erfolgt bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde Ihrer Stadt. Grundlage für den Antrag ist ein Aufteilungsplan, der genau darstellt, welche Flächen und Räume zu einer eigenständigen Einheit gehören und welche gemeinschaftlich von der Eigentümergemeinschaft genutzt werden.
Sind keine aktuellen Bestandspläne vorhanden oder wurden bauliche Änderungen vorgenommen, empfiehlt sich eine fachkundige Bestandsaufnahme, um eine präzise Dokumentation als Basis für die Bescheinigung zu gewährleisten.