Leistungen

Unser Büro deckt das gesamte Spektrum der Bauaufgaben ab. Wir begleiten unsere Projekte umfassend durch sämtliche Leistungsphasen von der Grundlagenermittlung über den Entwurf, die Planung und Bauüberwachung bis hin zum Kostenmanagement. Die dadurch gesicherte Kontinuität in der Projektbearbeitung und die Sorgfalt, mit der wir an jede dieser Aufgaben herangehen, tragen wesentlich zum Erfolg der Baumaßnahme bei.

Im Vordergrund unserer Arbeit steht der ständige Dialog mit der Bauherrschaft, um für den jeweiligen Ort die richtige und angemessene Lösung zu finden. Barrierefreies Bauen und die Einbindung ressourcenschonender Technik in das architektonische Gesamtkonzept haben dabei einen hohen Stellenwert.

Abgeschlossenheitsbescheinigungen sind für Gebäude erforderlich, die aus einzelnen Eigentumseinheiten von Wohnungen oder sonstigen Nutzungen bestehen und werden gebraucht, wenn Sie im selbst bewohnten oder vermieteten Mehrfamilienhaus einzelne Wohnungen oder Einheiten anderer Nutzung veräußern möchten.

Der Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bei der Bauaufsichtsbehörde Ihrer Stadt beantragt. Zu den erforderlichen Unterlagen wird ein Aufteilungsplan benötigt, der darstellt welche Flächen und Räume einer eigenständigen Einheit und welche der Allgemeinheit der Eigentümergemeinschaft zuzuordnen sind.

Falls keine Bestandspläne vorhanden sind oder im Laufe der Zeit sich bauliche Änderungen ergeben haben, wäre es sinnvoll eine Bestandsaufnahme durchführen zulassen.

Mit einer Bauvoranfrage kann man bereits vor dem Antrag auf Baugenehmigung abklären, ob das Vorhaben grundsätzlich genehmigt werden kann und mit dem Baurecht oder geltenden Bebauungsplänen vereinbar ist. 

Ein positiver Vorbescheid ist keine Baugenehmigung aber verschafft der Bauherrschaft mehr Planungssicherheit. Bei Neubauten ist es hilfreich sich von einem Architekten, der mit dem Baurecht vertraut ist, beraten zu lassen. Wenn im Vorfeld Grund zur Annahme besteht, dass die Bauaufsichtsbehörde einem Antrag auf Baugenehmigung ablehnen könnte, ist eine Bauvoranfrage sinnvoll.

Für die Bauvoranfrage werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Antragsformulare mit:
               Unterschrift Entwurfsverfasser/-in 
               Unterschrift Bauherrschaft
  • Flurkarte
  • Baubeschreibung auf amtlichem Vordruck
  • Ein detaillierter Fragenkatalog zu Ihrem Bauvorhaben
  • Bauzeichnungen
  • Nutzungsbeschreibung bei gewerblichen Bauvorhaben
  • Bauzeichnungen mit Lageplan, Grundrissen, Schnitten, Ansichten, Entwässerung und Wasserversorgung
  • Fotos des Grundstücks
  • Kopien von möglichen Baulasten
  • Abweichungsantrag, wenn Ausnahmen von Festsetzungen eines Bebauungsplans beantragt werden sollen
  • Nachweis des Brutto-Rauminhaltes gem. DIN 277

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine Baumaßnahme auch eine
Genehmigung erfordert. Es sind die Regelungen der BauO NRW, wie z. B.
Abstandsflächen und Brandschutz, einzuhalten.

Die Baugenehmigung ist die Erlaubnis der Bauaufsichtsbehörde, dass Sie so bauen können wie beantragt und von einem Architekten oder Ingenieur in den Bauvorlagen beschrieben. Die Baugenehmigung enthält die behördliche Feststellung, dass dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

Der Antrag auf Baugenehmigung wir zusammen mit anderen erforderlichen Unterlagen, wie z. B.  den Bauantragszeichnungen, der Baubeschreibung und der Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277, bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht.

Bei einer Neubauplanung muss zusätzlich ein Vermessungsingenieur zur Erstellung eines Lageplans und ein Bauingenieur zu Sicherstellung der Standsicherheit hinzugezogen werden.

Für den Antrag auf Baugenehmigung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antragsformulare mit:
               Unterschrift Entwurfsverfasser/-in 
               Unterschrift Bauherrschaft 
               Nachweis Bauvorlagenberechtigung
  • Baubeschreibung auf amtlichem Vordruck
  • Betriebsbeschreibung bei gewerblichen Anlagen
  • Amtlicher Lageplan
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 mit Grundrissen, Schnitten, Ansichten, Entwässerung und Wasserversorgung
  • Nachweis des Brutto-Rauminhaltes gem. DIN 277
  • Wohn- und Nutzflächenaufstellung
  • Berechnung der erforderlichen PKW-Stellplätze
  • Erhebungsbogen für die Baustatistik
Die maßliche Bestandsaufnahme kann entweder eine vollständig neue Erfassung der vorhandenen Bausubstanzen sein oder nur eine Kontrolle und Überprüfung bereits vorhandener Pläne.
 

Im letzteren Fall ist zu klären, ob die Pläne den letzten Stand der Dokumentation mit allen nachträglichen Änderungen darstellen oder ob sie veraltet und damit für die Planung nicht mehr ausreichend sind.

Die Erfahrung zeigt, dass vorhandene Pläne sehr häufig unvollständig und zum Teil auch sachlich falsch sind. Es ist also Vorsicht bei der Verwendung geboten.

In jedem Fall ist vor einer maßlichen Bestandsaufnahme nachzuforschen, ob nicht Pläne neueren Datums auffindbar sind. Diese können zumindest als Grundlage für eine exakte Bestandsaufnahme dienen.

Unsere Leistungen umfassen die Objektplanung und die Architekturleistung für alle Bauwerke im Hochbau.

  • Wohnungsbau privat und gewerblich
  • Ein- und Mehrfamilienhäuser
  • Bauen im Bestand
  • Objektsanierung
  • Gewerbe- und Hallenbau
  • Büro- und Verwaltungsbau
  • Arztpraxen
  • Schulgebäude
  • Sporthallen
  • Gemeindezentren

Auf Grundlage der HOAI | Honorarordnung für Architekten und Ingenieure erfüllen wir alle Leistungsbereiche des Bauens. So beraten wir bei der Ermittlung von Grundlagen, erstellen Entwürfe, Genehmigungs- und Ausführungsplanung und begleiten das Objekt auch bei der Erstellung bis zur Übergabe an die Bauherrschaft. 

Die höhe des Honorars wird über die HOAI geregelt. Die Berechnungsgrundlage sind die anrechenbaren Kosten, d.h. Baukosten für das eigentliche Gebäude einschließlich Installationen, nicht jedoch die Kosten für das Baugrundstück, für die Erschließung, Außenanlagen oder für Einrichtungsgegenstände.

Zur Realisierung eines Bauvorhabens werden die einzelnen Planungsabschnitte der Gesamtleistung in 9 Leistungsphasen aufgeteilt.

Formal betrachtet ist eine Nutzungsänderung wie ein Antrag auf Baugenehmigung, ohne den Bau neuer, genehmigungspflichtiger oder baulicher Anlagen. Sollen jedoch bauliche Veränderungen hinzukommen, wir ein vollständiger Bauantrag inkl. der Nutzungsänderung notwendig.

Wenn Ihre geplante Nutzung von der bisher für Ihr Gebäude vorgesehene Nutzung abweicht, benötigen Sie eine bauaufsichtliche Genehmigung für eine Nutzungsäderung. Die Einsicht in die Baugenehmigung ist erforderlich um abzuklären was genau genehmigt wurde. Hier ist beschrieben, ob das Gebäude für Wohn- oder Gewerbezwecke genehmigt wurde. Eine Nutzungsänderung ist erforderlich, wenn Sie zum Beispiel

  • eine Wohnung in Büro oder Arztpraxis
  • ein Ladenlokal in eine Werkstatt oder Gaststätte
 
oder ähnliches umwandeln wollen.
 
Auch wenn Ihre Räume bereits vorher gewerblich genutzt wurde, kann für die neuen Nutzung eine bauaufsichtliche Genehmigung erforderlich sein, besonders dann, wenn sich wesentliche Anforderungen an das Gebäude ändern, wie zum Beispiel

 

  • der Brandschutz
  • die Anzahl der Mitarbeiter
  • der Stellplatzbedarf
  • die Belastung durch Geräusche und Geruch
 
 Für den Antrag auf Nutzungsänderung werden folgende Unterlagen benötigt:
 
  • Antragsformulare
  • Baubeschreibung auf amtlichem Vordruck
  • Amtlicher Lageplan
  • Kopie des Lageplanes mit Markierung des Gebäudes
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 mit Grundrissen, Schnitten, Ansichten
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Berechnung der erforderlichen PKW-Stellplätze
Ziel einer Projektentwicklung ist es eine Entscheidungsgrundlage für die Durchführbarkeit eines Projektes zu schaffen. Auf Grund der zuvor geführten Gespräche wird ein Raumprogramm und Anforderungsprofil erstellt. Daraus werden erste Skizzen bzw. ein Entwurf und eine erste Kostenschätzung für das Bauvorhaben erarbeitet.
 

Genauso wie eine umfassende Kostenkontrolle, Terminsicherheit und kostenbewusste Planung ist eine funktionale, ausdrucksstarke und nachhaltige Architektur selbstverständlich. Eine enge Zusammenarbeit mit Fachingenieuren und mit der Bauherrschaft führen zu innovativen Lösungen. 

Wenn es um gestalterische Fragen oder eine hohe Wohnqualität als Ergebnis einer Sanierung geht, braucht man einen kompetenten Berater, der auch als Mittelsmann zwischen Behörden und der Bauherrschaft auftritt.

Weil viele Maßnahmen nur mit Hilfe eines bauvorlagenberechtigten Personen beantragt werden dürfen, kommt man meistens ohne Architekten nicht aus. Sollen beispielsweise Umbauten, bei denen die Statik verändert wird, durchgeführt werden, ist es ratsam einen Architekten, der sich um die Bestandsaufnahme und evtl. um einen Entwurf kümmert, zu engagieren.

Ein fachkundiger Planer macht auch dann Sinn, wenn keine Genehmigungspflicht besteht, da er auf dem neusten Stand der Technik ist und die aktuellen Vorschriften kennt. Außerdem unterstützt er Sie indem er beispielsweise die Koordination, die Bauüberwachung und die Dokumentation übernimmt.

Unter den vielen Strukturen gibt es unzählige Planungsmöglichkeiten. Der Fokus liegt jedoch auf der Architektur und der Realisierung des Projektes, sowie eine authentische Leistung mit intelligenter Präzision und leistungsstarker Arbeit.

Wir arbeiten mit sehr vielen Dienstleistern/Handwerkern zusammen und können stets im Interesse des Kunden handeln, sodass gewährleistet werden kann, dass das beste Preis-Leistungsverhältnis aus einer Vielzahl von Angeboten gewählt werden kann.

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